Fakultative Rücktrittversicherung
Besondere Bedingungen Gruppenvertrag Nr. 92650
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist es, Saisonmietern in der Europäischen Union den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Mietverhältnisse von weniger als 90 Tagen Dauer anzubieten.
ART DER MIETVERHÄLTNISSE: Villen, Apartments, Wohnwagen, Mobile Homes.
VERSICHERER: MACIFILIA-CORNHILL – Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 27 679 550 € – Unternehmen, das dem Code des Assurances [Versicherungs-Gesetzbuch] unterliegt- et 4 Rue Pied de Fond - BP 79119 – 779061 NIORT Cedex 9 – RCS Niort 399 795 822
MAKLER: Kanzlei DE BELEM, Versicherungsmakler-Gesellschaft, GmbH mit einem Kapital von 30.000 € - Handels- und Firmenregister RCS Bordeaux 483200747.
WIRKSAMKEIT UND DAUER DER GARANTIEN: Die Rücktrittsversicherung wird an dem Tag mittags wirksam, der dem Tag der Zahlung der Prämie folgt und gilt für den Zeitraum von der Reservierung bis zum Ende des Aufenthalts, wobei die anderen Garantien nur während der Dauer des Aufenthalts gelten (inkl. Hin- und Rückreise für Beistand). Die Garantien werden durch gleichzeitige Unterzeichnung des Mietvertrags und Zahlung des vorgesehenen Beitrags auf denselben Vertrag oder auf ein separates Beitrittsblatt erworben.
VERSICHERUNGSLEISTUNG
1 – Rücktritt / Unterbrechung / Verzögerter Aufenthalt
Der Versicherer garantiert dem Versicherten bei Rücktritt vom Aufenthalt aus den nachfolgend genannten Gründen die Erstattung der als Teilzahlung oder Anzahlung gezahlten Beträge und des geschuldeten Restbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 15 000 € pro Schadenfall.
a) Ernste Erkrankung, Unfall oder Todesfall des Reservierenden oder jeder anderen Person, die ausdrücklich im Reservierungsvertrag genannt ist. Seines/ihres Gatten (oder jeder anderen Person, die eheähnlich unter demselben Dach lebt). Ihrer Verwandten in aufsteigender oder abfallender direkter Linie. Ihrer Brüder, Schwestern, Schwager oder Schwägerinnen. Ihrer Schwiegersöhne oder Schwiegertöchter. Ihrer Neffen oder Nichten (nur bei einem Todesfall). Ihrer Vertreter im Rahmen eines freien Berufs (insofern die Vertretung bereits vor Unterzeichnung der Garantie vorgesehen war).
b) Erhebliche Schäden an den Räumlichkeiten des Reservierenden, unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbe- oder Privatraum handelt, einen Haupt- oder Zweitwohnsitz, und zwar infolge von Brand, Explosion, Wasserschaden oder Diebstahl innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des Aufenthalts oder während des Aufenthalts, wobei unbedingt die Wiederherstellung der Räumlichkeiten und die Anwesenheit vor Ort des Reservierenden während des ursprünglich vorgesehenen Aufenthaltszeitraums notwendig sein muss.
c) Erhebliche Schäden am Fahrzeug des Reservierenden infolge eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise, wodurch der Versicherte an dessen Nutzung gehindert wird.
d) Änderung des Urlaubszeitraums, die dem Reservierenden vom Arbeitgeber nach Reservierung des Aufenthalts auferlegt wird und den Aufenthaltszeitraum betrifft.
e) Entlassung des Reservierenden (oder seines Gatten), vorbehaltlich dessen, dass die Ladung zum vorherigen Gespräch nach Reservierung des Aufenthalts erfolgte.
f) Versetzung des Reservierenden (oder seines Gatten) auf Initiative des Arbeitgebers, die einen Umzug nach sich zieht, bei ausdrücklicher Bedingung, dass diese Ankündigung nach Reservierung des Aufenthalts erfolgte.
g) Sperren oder Streiks, die ordnungsgemäß nachzuweisen sind und die es dem Reservierenden unmöglich machen, sich an den Aufenthaltsort zu begeben, durch welches Mittel auch immer (Straße, Zug, Flugzeug oder Schiff) und für ihn eine Verzögerung von mindestens 48 Stunden verursachen.
h) Naturkatastrophen lt. Gesetz von 13.07.1982, die ein Aufenthaltsverbot am Ort nach sich ziehen, das von den Behörden für den gesamten oder einen Teil des Mietzeitraums ausgesprochen wurde. Jedes Ereignis muss, um garantiewirksam zu sein, nach Unterzeichnung der Versicherung eintreten.
2 - Beistand / Rückführung
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags Nr. CHR01 1003 AR der Versicherungsgesellschaft SOLID FORSAKRINGS AB. ausgeübt, vertreten durch CORIS International, wobei der Beistandsservice von CORIS Assistance geleistet wird, wobei der Vertrag über die Kanzlei CICP Courtage 8 rue Auber 75009 PARIS unterzeichnet wurde.
Bei Unterbrechung des Aufenthalts:
Erstattung der Pauschalen, Unterweisungen und Mieten für nicht genutzte Sportgeräte im zeitlichen Verhältnis mit einem Maximum von 300 €/Person (für alle Sportarten), ausgenommen Paket-Aufenthalte.
Bei einem persönlichen Unfall:
Im Todesfall: 10.000 €/Person. – Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit: 10.000 €/Person.
Im Falle eines Beistands:
Rückführungskosten oder medizinischer Transport: tatsächliche Kosten. Rückkehr Ort der Anmietung: 500 €/Person. Such- und Rettungskosten (inkl. Hubschrauber): 40.000 €/Ereignis. Rückführungskosten für Personen, die den Patienten begleiten: tatsächliche Kosten/Person. Erstattung der medizinischen Kosten: 5.000 €/Person und 30.000 €/Person USA/Kanada/Japan. Transport des Verstorbenen: tatsächliche Kosten. Kosten für die Schnell-Einäscherung: 1.000 €/Person. Kosten für juristischen Beistand: 5.000 €/Person. Vorschuss auf strafrechtliche Kaution: 7.500 €/Person.
Bei Inanspruchnahme des Beistands/der Rückführung
CORIS unter der 0 826 000 605 anrufen und folgende Vertragsnummer angeben: FRCORN1003/AR
3 – Haftpflichtversicherung für unbewegliche Vermögenswerte
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags Nr. 6.007.674 ausgeübt, der bei Mutuelles du Mans unterzeichnet wurde, wenn Ihre Mieterhaftpflicht gegenüber dem Eigentümer zum Tragen kommt:
Brand/Explosion/Implosion: Höchstbetrag pro Schadenfall 1.524.491 €
Wasserschäden / Frost: Höchstbetrag pro Schadenfall 1.524.491 €
Mieterhaftpflicht gegenüber Nachbarn und Dritten:
Brand/Explosion/Implosion: Höchstbetrag pro Schadenfall 457.348 €
Wasserschäden / Frost: Höchstbetrag pro Schadenfall 457.348 €
Verschmutzung / Epidemie: Höchstbetrag pro Schadenfall 762.246 €
Es kommt immer ein Selbstbehalt von 500 € pro Schadenfall zur Anwendung, zu Lasten von Cornhill France.
4 – Haftpflichtversicherungsklausel für bewegliche Vermögenswerte
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags Nr. 92650 CORNHILL France ausgeübt.
Der Versicherer entschädigt den Eigentümer in einer Höhe von bis zu 2300 € bei materiellen Schäden an beweglichem Eigentum, das Teil der vermieteten Vermögenswerte ist und die auf unbeabsichtigte Beschädigungen zurückgehen, wobei ein Selbstbehalt von 45 € abgezogen wird.
AUSSCHLÜSSE
SCHADENFÄLLE, DIE FOLGENDE URSACHEN HABEN, SIND NIE VERSICHERT:
- SCHADENFÄLLE, DIE AUF DEN VERSICHERTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, ABER NICHT IM VERTRAG VORGESEHEN,
- SCHADENFÄLLE, DIE AUF TATSACHEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, DIE VOR DER RESERVIERUNG BEKANNT WAREN, WOBEI PRÄZISIERT WIRD, DASS DIE NICHT VORHERSEHBARE VERSCHLIMMERUNG EINER BEREITS VORHER VORHANDENEN KRANKHEIT KEINE BEKANNTE SITUATION DARSTELLT,
- KOMPLIKATIONEN ODER ENTBINDUNG NACH ENDE DES 6. SCHWANGERSCHAFTSMONATS,
- PSYCHISCHE KRANKHEITEN OHNE KRANKENHAUSEINWEISUNG ZUM AUFENTHALTSZEITPUNKT,
- EIN VOR DER RESERVIERUNG DES AUFENTHALTS GEPLANTER CHIRURGISCHER ODER MEDIZINISCHER EINGRIFF, DER AUCH DANACH VORGENOMMEN WERDEN KANN,
- RAUSCH INFOLGE DROGENKONSUMS, GESUNDHEITLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN AUFGRUND VON NICHT VERORDNETEN MEDIKAMENTEN,
- GEGENINDIKATIONEN GEGENÜBER IMPFUNGEN ODER FLUGREISEN AUFGRUND VON VOREXISTIERENDEN GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN,
- BÜRGERKRIEGE ODER KRIEGE MIT DEM AUSLAND, AUFRUHR, ATTENTATE, VOLKSAUFSTÄNDE,
- BRÄNDE NUKLEAREN ODER CHEMISCHEN URSPRUNGS, WEGEN NATURKATASTROPHEN,
- NICHTEINHALTUNG DER IM URSPRÜNGLICHEN RESERVIERUNGSVERTRAG VORGESEHENEN LEISTUNGEN, UNABHÄNGIG AUS WELCHEM GRUND.
5 – ANZEIGE DES SCHADENFALLS
Bei einem Schadenfall Rücktritt, Unterbrechung des Aufenthalts, Verzögerung oder Haftpflicht
Unverzüglich die Vermietungsagentur benachrichtigen und Schadenfall innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem Sie darüber Kenntnis erlangten, schriftlich der Kanzlei DE BELEM durch Übersendung des ausgefüllten Schadenformulars an die folgende Adresse anzeigen:
Cabinet DE BELEM
2, Rue la Clairière aux Pins
33185 Le HAILLAN
Fax: 05 56 95 13 57
Vergessen Sie nicht, dabei anzugeben: Ihre vollständige Anschrift, Ihre telefonische Erreichbarkeit, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Datum des Beginns und des Endes des Aufenthalts sowie alle notwendigen Belege.
6 – ZUSTELLUNG DES VERTRAGS
Der Versicherer haftet nur im Rahmen der Textfassung des Vertrags (C.G 09/2003 und Anlagen). Dieser ist auf Anforderung bei der Versicherungsgesellschaft erhältlich.