WOHNUNG VERMIETUNG IN PARIS
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WOHNUNG VERMIETUNG IN PARIS
RÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR SAISONALE MIETVERHÄLTNISSE
Besondere Bedingungen
Gruppenvertrag Nr. 92650
Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist es, Saisonmietern in
der Europäischen Union den Abschluss einer Rücktrittsversicherung
für Mietverhältnisse von weniger als 90 Tagen Dauer
anzubieten.
ART
DER MIETVERHÄLTNISSE: Villen, Apartments,
Wohnwagen, Mobile Homes.
VERSICHERER:
CORNHILL France – Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital
von 8.000.000 € – Unternehmen, das dem Code des Assurances
[Versicherungs-Gesetzbuch] unterliegt- 45, Rue Chaussée
d’Antin 75442 Paris Cedex 9- Handels- und Firmenregister
RCS Paris 582 077 251.
MAKLER:
Kanzlei DE BELEM, Versicherungsmakler-Gesellschaft, GmbH mit einem
Kapital von 5.000 € - Handels- und Firmenregister RCS Bordeaux
483200747.
WIRKSAMKEIT UND DAUER
DER GARANTIEN: Die Rücktrittsversicherung wird an
dem Tag mittags wirksam, der dem Tag der Zahlung der Prämie
folgt und gilt für den Zeitraum von der Reservierung bis
zum Ende des Aufenthalts, wobei die anderen Garantien nur während
der Dauer des Aufenthalts gelten (inkl. Hin- und Rückreise
für Beistand). Die Garantien werden durch gleichzeitige Unterzeichnung
des Mietvertrags und Zahlung des vorgesehenen Beitrags auf denselben
Vertrag oder auf ein separates Beitrittsblatt erworben.
VERSICHERUNGSLEISTUNG
1 – Rücktritt / Unterbrechung / Verzögerter
Aufenthalt
Der Versicherer garantiert dem Versicherten bei Rücktritt
vom Aufenthalt aus den nachfolgend genannten Gründen die
Erstattung der als Teilzahlung oder Anzahlung gezahlten Beträge
und des geschuldeten Restbetrags bis zu einem Höchstbetrag
von 15 000 € pro Schadenfall.
a) Ernste Erkrankung, Unfall oder Todesfall des Reservierenden
oder jeder anderen Person, die ausdrücklich im Reservierungsvertrag
genannt ist. Seines/ihres Gatten (oder jeder anderen Person, die
eheähnlich unter demselben Dach lebt). Ihrer Verwandten in
aufsteigender oder abfallender direkter Linie. Ihrer Brüder,
Schwestern, Schwager oder Schwägerinnen. Ihrer Schwiegersöhne
oder Schwiegertöchter. Ihrer Neffen oder Nichten (nur bei
einem Todesfall). Ihrer Vertreter im Rahmen eines freien Berufs
(insofern die Vertretung bereits vor Unterzeichnung der Garantie
vorgesehen war).
b) Erhebliche Schäden an den Räumlichkeiten des Reservierenden,
unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbe- oder Privatraum
handelt, einen Haupt- oder Zweitwohnsitz, und zwar infolge von
Brand, Explosion, Wasserschaden oder Diebstahl innerhalb von 48
Stunden vor Beginn des Aufenthalts oder während des Aufenthalts,
wobei unbedingt die Wiederherstellung der Räumlichkeiten
und die Anwesenheit vor Ort des Reservierenden während des
ursprünglich vorgesehenen Aufenthaltszeitraums notwendig
sein muss.
c) Erhebliche Schäden am Fahrzeug des Reservierenden infolge
eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise, wodurch
der Versicherte an dessen Nutzung gehindert wird.
d) Änderung des Urlaubszeitraums, die dem Reservierenden
vom Arbeitgeber nach Reservierung des Aufenthalts auferlegt wird
und den Aufenthaltszeitraum betrifft.
e) Entlassung des Reservierenden (oder seines Gatten), vorbehaltlich
dessen, dass die Ladung zum vorherigen Gespräch nach Reservierung
des Aufenthalts erfolgte.
f) Versetzung des Reservierenden (oder seines Gatten) auf Initiative
des Arbeitgebers, die einen Umzug nach sich zieht, bei ausdrücklicher
Bedingung, dass diese Ankündigung nach Reservierung des Aufenthalts
erfolgte.
g) Sperren oder Streiks, die ordnungsgemäß nachzuweisen
sind und die es dem Reservierenden unmöglich machen, sich
an den Aufenthaltsort zu begeben, durch welches Mittel auch immer
(Straße, Zug, Flugzeug oder Schiff) und für ihn eine
Verzögerung von mindestens 48 Stunden verursachen.
h) Naturkatastrophen lt. Gesetz von 13.07.1982, die ein Aufenthaltsverbot
am Ort nach sich ziehen, das von den Behörden für den
gesamten oder einen Teil des Mietzeitraums ausgesprochen wurde.
Jedes Ereignis muss, um garantiewirksam zu sein, nach Unterzeichnung
der Versicherung eintreten.
2 - Beistand / Rückführung
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags
Nr. FR-CORN 1003 AR der Versicherungsgesellschaft ARISA ASSURANCES
S.A. ausgeübt, vertreten durch CORIS International, wobei
der Beistandsservice von CORIS Assistance geleistet wird, wobei
der Vertrag über die Kanzlei CICP Courtage 8 rue Auber 75009
PARIS unterzeichnet wurde.
Bei Unterbrechung des Aufenthalts:
Erstattung der Pauschalen, Unterweisungen und Mieten für
nicht genutzte Sportgeräte im zeitlichen Verhältnis
mit einem Maximum von 300 €/Person (für alle Sportarten),
ausgenommen Paket-Aufenthalte.
Bei einem persönlichen Unfall:
Im Todesfall: 10.000 €/Person. – Bei Minderung der
Erwerbsfähigkeit: 10.000 €/Person.
Im Falle eines Beistands:
Rückführungskosten oder medizinischer Transport: tatsächliche
Kosten. Rückkehr Ort der Anmietung: 500 €/Person. Such-
und Rettungskosten (inkl. Hubschrauber): 40.000 €/Ereignis.
Rückführungskosten für Personen, die den Patienten
begleiten: tatsächliche Kosten/Person. Erstattung der medizinischen
Kosten: 5.000 €/Person und 30.000 €/Person USA/Kanada/Japan.
Transport des Verstorbenen: tatsächliche Kosten. Kosten für
die Schnell-Einäscherung: 1.000 €/Person. Kosten für
juristischen Beistand: 5.000 €/Person. Vorschuss auf strafrechtliche
Kaution: 7.500 €/Person.
Bei Inanspruchnahme des Beistands/der
Rückführung
CORIS unter der 0 826 000 605 anrufen und folgende Vertragsnummer
angeben: FRCORN1003/AR
3 – Haftpflichtversicherung
für unbewegliche Vermögenswerte
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags
Nr. 6.007.674 ausgeübt, der bei Mutuelles du Mans unterzeichnet
wurde, wenn Ihre Mieterhaftpflicht gegenüber dem Eigentümer
zum Tragen kommt:
Brand/Explosion/Implosion: Höchstbetrag pro Schadenfall 1.524.491
€
Wasserschäden / Frost: Höchstbetrag pro Schadenfall
1.524.491 €
Mieterhaftpflicht gegenüber Nachbarn und Dritten:
Brand/Explosion/Implosion: Höchstbetrag pro Schadenfall 457.348
€
Wasserschäden / Frost: Höchstbetrag pro Schadenfall
457.348 €
Verschmutzung / Epidemie: Höchstbetrag pro Schadenfall 762.246
€
Es kommt immer ein Selbstbehalt von 500 € pro Schadenfall
zur Anwendung, zu Lasten von Cornhill France.
4 – Haftpflichtversicherungsklausel
für bewegliche Vermögenswerte
Diese Garantie wird gemäß den Bedingungen des Gruppenvertrags
Nr. 92650 CORNHILL France ausgeübt.
Der Versicherer entschädigt den Eigentümer in einer
Höhe von bis zu 2300 € bei materiellen Schäden
an beweglichem Eigentum, das Teil der vermieteten Vermögenswerte
ist und die auf unbeabsichtigte Beschädigungen zurückgehen,
wobei ein Selbstbehalt von 45 € abgezogen wird.
AUSSCHLÜSSE
SCHADENFÄLLE, DIE FOLGENDE
URSACHEN HABEN, SIND NIE VERSICHERT:
- SCHADENFÄLLE, DIE
AUF DEN VERSICHERTEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, ABER NICHT
IM VERTRAG VORGESEHEN,
- SCHADENFÄLLE, DIE AUF TATSACHEN ZURÜCKZUFÜHREN
SIND, DIE VOR DER RESERVIERUNG BEKANNT WAREN, WOBEI PRÄZISIERT
WIRD, DASS DIE NICHT VORHERSEHBARE VERSCHLIMMERUNG EINER BEREITS
VORHER VORHANDENEN KRANKHEIT KEINE BEKANNTE SITUATION DARSTELLT,
- KOMPLIKATIONEN ODER ENTBINDUNG NACH ENDE DES 6. SCHWANGERSCHAFTSMONATS,
- PSYCHISCHE KRANKHEITEN OHNE KRANKENHAUSEINWEISUNG ZUM AUFENTHALTSZEITPUNKT,
- EIN VOR DER RESERVIERUNG DES AUFENTHALTS GEPLANTER CHIRURGISCHER
ODER MEDIZINISCHER EINGRIFF, DER AUCH DANACH VORGENOMMEN WERDEN
KANN,
- RAUSCH INFOLGE DROGENKONSUMS, GESUNDHEITLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN
AUFGRUND VON NICHT VERORDNETEN MEDIKAMENTEN,
- GEGENINDIKATIONEN GEGENÜBER IMPFUNGEN ODER FLUGREISEN AUFGRUND
VON VOREXISTIERENDEN GESUNDHEITLICHEN PROBLEMEN,
- BÜRGERKRIEGE ODER KRIEGE MIT DEM AUSLAND, AUFRUHR, ATTENTATE,
VOLKSAUFSTÄNDE,
- BRÄNDE NUKLEAREN ODER CHEMISCHEN URSPRUNGS, WEGEN NATURKATASTROPHEN,
- NICHTEINHALTUNG DER IM URSPRÜNGLICHEN RESERVIERUNGSVERTRAG
VORGESEHENEN LEISTUNGEN, UNABHÄNGIG AUS WELCHEM GRUND.
5 – ANZEIGE
DES SCHADENFALLS
Bei einem Schadenfall Rücktritt, Unterbrechung des Aufenthalts,
Verzögerung oder Haftpflicht
Unverzüglich die Vermietungsagentur benachrichtigen und Schadenfall
innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem Sie darüber
Kenntnis erlangten, schriftlich der Kanzlei DE BELEM durch Übersendung
des ausgefüllten Schadenformulars an die folgende Adresse
anzeigen:
Cabinet DE BELEM
2, Rue la Clairière aux Pins
33185 Le HAILLAN
Fax: 05 56 95 13 57
Vergessen Sie nicht, dabei
anzugeben: Ihre vollständige Anschrift, Ihre telefonische
Erreichbarkeit, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Datum des
Beginns und des Endes des Aufenthalts sowie alle notwendigen Belege.
6 – ZUSTELLUNG DES VERTRAGS
Der Versicherer haftet nur im Rahmen der Textfassung des Vertrags
(C.G 09/2003 und Anlagen). Dieser ist auf Anforderung bei der
Versicherungsgesellschaft erhältlich.